1: Urlaub, Krankheit
Wenn man im THW ist, kriegt man einen Dienstplan. Darin stehen für ein Jahr im Voraus alle Dienstveranstaltungen, an denen man teilnehmen muss. Mindestens sollen es 120 Stunden im Jahr sein, können aber auch mehr sein. (siehe auch: „Pflichten„)
Natürlich hat man das Recht auf Urlaub und gelegentliche Krankheiten. Trotzdem sollte man 120 Stunden im Jahr ableisten, deshalb werden meist um die 200 Stunden auf dem Dienstplan stehen, damit man trotz Urlaub auf die Stunden kommt.
2: Kleidung und Sauberkeit
Jeder THW-Helfer hat das Recht, vom THW Arbeits- und Schutzkleidung gestellt zu bekommen. Für die eigenen, privaten Sachen gibt es abschließbare Spinde in den Umkleide-Räumen. Sind Frauen unter den THW-Helfern, haben die separate Räume zum Umkleiden und separate sanitäre Anlagen.
Arbeitskleidung umfasst Arbeitsanzug, Hemd, Socken, Stiefel, Fleece-Jacke, Mütze. Die Schutzkleidung besteht in der Regel aus einem Helm und Handschuhen. Separate Kleidung für Frauen gibt es nicht.
3: Helfersprecher und Helfervereinigung
Es kann sein, dass man sich ungerecht behandelt fühlt oder man eine Beschwerde hat. Für solche Fälle gibt es den Helfersprecher, der von allen Helfern des Ortsverbandes gewählt wird. Er vertritt die Rechte der Helfer. Gibt es dann immer noch Probleme, gibt es auf Landesebene den Landeshelfersprecher und auf Bundesebene den Bundessprecher.
Außerdem gibt es die Helfervereinigung – das ist so was wie die Gewerkschaft der Helfer. Die gibt es auch auf Orts-, Landes- und Bundesebene. Wie bei einer Berufsgenossenschaft muss man allerdings Beitrag bezahlen. In den meisten Fällen kommt man aber mit 10 bis 15 Euro im Jahr aus.
4: Essen und Unterkunft
Bei allen Diensten, die länger als vier Stunden dauern, bekommt man Verpflegung. Es gibt meist nur EIN Gericht für alle. Auch für Allergiker, Vegetarier oder Veganer wird nach Absprache natürlich gesorgt.
In den meisten THW-Unterkünften gibt es eine Kantine, wo man in Ruhe essen oder seinen Kaffee trinken kann. Die Mittagspause dauert meistens eine Stunde. Gibt es viel zu tun, auch mal nur eine halbe Stunde. Sind die Räumlichkeiten begrenzt, wird in Schichten gegessen.
Geht man für längere oder unbestimmte Zeit auf einen Einsatz, kriegt man nicht nur Essen und (alkoholfreie) Getränke, sondern auch Schlafmöglichkeiten gestellt. Diese kann nach Gegebenheit jedoch auch mal in einer Schule oder Turnhalle sein.
Apropos alkoholfrei: Natürlich gilt im Dienst und im Einsatz absolutes Alkoholverbot.
5: Sicherheit
Jeder THW-Helfer ist versichert. Erleidet man im Dienst einen Unfall, bezahlt der Bund die Heilbehandlung, ggf. eine Kur und alles, was dazu gehört. Wenn man im Dienst anderen einen finanziellen oder persönlichen Schaden zufügt (eine Person verletzt oder ein THW-Fahrzeug beschädigt), kommt der Bund für den Schaden auf – es sei denn man macht so etwas vorsätzlich oder grob fahrlässig.
6: Finanzieller Ausgleich
Wird man von der Arbeitsstelle zu einem Einsatz gerufen, zahlt der Bund dem Arbeitgeber den Lohn weiter – und der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer den Lohn weiter. Der Arbeitgeber muss den Helfer im Einsatzfall gehen lassen. Das gleiche gilt, wenn man auf Lehrgänge geschickt wird.